Willkommen bei Notruf24.de

Notruf24.de startet in ein neues Sicherheitszeitalter.
Endlich ist es da -
ein deutschlandweites Telematik-Alarmverfolgungssystem.

Grundlage sind 400 Regionalpartner, die durch ihre tägliche Arbeit unseren Kunden vor Ort zur Seite stehen. Netzwerke werden immer wichtiger. Notruf24.de bietet ein unabhängiges Netzwerk von Sicherheitsunternehmen und Errichtern

Notruf24

Notruf- und Serviceleitstelle



Diese AGB´s gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, Auskünften und ähnlichem zwischen dem Sicherheitsdienst Notruf24.de Nico Kannenberg (Notruf24.de), Lübeckerstrasse 23a 39124 Magdeburg und dessen Auftraggeber aus dem kaufmännischen sowie nicht kaufmännischen Bereich. Geschuldet wird seitens des Auftragnehmers die Leistung, nicht der Erfolg. Änderungen und Ergänzungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie sind freibleibend und unverbindlich.
Allgemeine Dienstausführung

Das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist gemäß §34a der Gewerbeordnung ein erlaubnispflichtiges Gewerbe und übt seine Tätigkeit als Revier-, Separat- und Sonderdienst aus. Zu den Sonderdiensten gehören Werkschutzdienste, Personenkontrollen, Personenbegleit- und Schutzdienst, Geld- und Werttransporte, Kurier- und Belegtransporte, der Betrieb von Alarm-, Einsatz- und Notrufzentralen (Dienstleistungszentralen), sowie die Durchführung von Kassen-, Ordnungs- und Aufsichtsdiensten für Ausstellungen, Messen und Veranstaltungen.

Notruf24.de und der Auftraggeber verpflichten sich, unverzüglich nach Abschluss des Vertrages eine schriftliche, von beiden Parteien abzuzeichnende Dienstanweisung zu erstellen. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass Notruf24.de auch ohne deren besondere Aufforderung alle, für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten. Dies gilt auch für Vorgänge und Umstände, die erst nach Tätigkeit durch den Auftragnehmer bekannt werden (Informationspflicht des Auftraggebers).

Kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtung aus Ziffer 1b nicht nach oder ist die Erstellung einer Dienstanweisung aus zeitlichen oder technischen Gründen vor Aufnahme einer der o. g. Tätigkeiten nicht möglich, so kann Notruf24.de die Dienstleistung in der Art und Weise erbringen, wie wir es zur Erfüllung des Auftrages für zweckmäßig erachten.

Aus Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber nicht an der Erstellung der Dienstanweisung mitgewirkt hat oder seiner Informationspflicht aus 1b nicht nachgekommen ist, kann der Auftraggeber keine Rechte ableiten.

Das Wach- und Sicherheitsunternehmen erbringt seine Tätigkeit als Dienstleister (keine Arbeitnehmerüberlassung gemäß Gesetz über die Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung v. 7.4.1972 BGBI 1972 I, 1993), wobei es sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. Die Auswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegt, ausgenommen bei Gefahr im Verzug, bei dem beauftragten Wach- und Sicherheitsunternehmen. Es ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern allein verantwortlich.

Der Auftragnehmer wird über alles, was ihm aufgrund des Auftrages zur Kenntnis gelangt, Schweigen gegenüber Dritten zu wahren.

Berichte, Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Angebote und Rechnungen des Auftragnehmers sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe an oder der Ermöglichung der Kenntniserlangung durch Dritte.
Leistungen

Wir behalten uns vor, richtige und rechtzeitige Leistungen zu erbringen.

Leistungstermine und -fristen, welche verbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.

Leistungsfristen gelten nur, wenn der Kunde seinerseits sämtliche Vertragspflichten erfüllt.
Begehungsvorschrift

Im Einzelfall ist für die Ausführung des Dienstes allein die schriftliche Begehungsvorschrift maßgeblich. Sie enthält, den Anweisungen des Auftraggebers entsprechend, die näheren Bestimmungen über die Rundgänge, Kontrollen und die sonstigen Dienstverrichtungen, die vorgenommen werden müssen. Änderungen und Ergänzungen der Begehungsvorschrift bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit unvorhersehbare Notstände es erfordern, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Kontrollen, Rundgängen und sonstigen Dienstverrichtungen Abstand genommen werden.

Alarmverfolgung: Die Kontrollen des Objektes werden anhand der Schleifenanzeige an der Alarmanlage durchgeführt. Die Alarmanlage ist nach Beendigung des Kontrollganges, gemäß besonderer Beschreibung, wieder scharf zu stellen. Lässt sich die Alarmanlage nicht mehr scharf schalten, so ist über Telefon oder Funk die Einsatzzentrale zu informieren und. im Namen des Auftraggebers und auf dessen Rechnung der Anlagenerrichter bzw. dessen Notdienst zu verständigen, um die Alarmanlage wieder scharf zu schalten.

Sind durch Einbruch, Einbruchversuche od. Vandalismus Fenster oder Türen beschädigt, so dass ein umgehender Zutritt möglich ist, und besteht keine Möglichkeit, innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nach Betreten des Objektes eine der zu verständigenden Personen zu benachrichtigen, wird im Namen des Auftraggebers und auf dessen Rechnung die Feuerwehr beauftragt, den Schaden zu beheben (Notverschaltung).

Bis zur Wiederscharfschaltung der Alarmanlage durch die Errichterfirma bzw. bis die Anbringung der Notverschaltung durchgeführt ist, wird das Objekt von dem anwesenden Alarmverfolger der Firma Notruf24.de abgesichert.
Schlüssel und Notfallanschriften

Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Für Schlüsselverlust und Schlüsselbeschädigung haftet der Auftragnehmer im Rahmen der Ziff. 12. Der Auftraggeber gibt dem Auftragnehmer die Anschriften bekannt, die bei einer Gefährdung des Objektes, auch nachts, telefonisch benachrichtigt werden können. Anschriften müssen dem Auftragnehmer umgehend mitgeteilt werden. In den Fällen, in denen der Auftragnehmer über ausgeschaltete Alarmanlagen die Alarmverfolgung durchzuführen hat, ist vom Auftraggeber die Benachrichtigungsreihenfolge anzuordnen.
Beanstandung

Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Betriebsleitung der Firma Notruf24.de zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden.

Wiederholte od. grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur sofortigen Lösung des Vertrages, wenn der Auftragnehmer nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist - bis spätestens innerhalb von 7 Werktagen - für Abhilfe sorgt.
Auftragsdauer

Der Vertrag läuft, soweit nichts anderes vereinbart ist, nur bis zum im Vertrag vereinbarten Zeitraum.
Ausführung durch andere Unternehmen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen andere gemäss §34a GewO zugelassener und zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.
Unterbrechung der Bewachung

Im Krieg und im Streitfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann der Auftragnehmer den Dienst, soweit die Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.
Vorzeitige Vertragsauflösung

Bei Umzug des Auftraggebers, sowie bei Verkauf od. sonstigen Aufgaben des Wachobjektes, kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 1 Monat kündigen.

Gibt der Auftraggeber den Wachbezirk auf od. verändert ihn, so ist er ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung aus dem Vertrag, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat berechtigt.
Rechtsfolge

Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hautsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod sonstiger Rechtsnachfolger od. Rechtsveränderungen des Unternehmens wir der Vertrag nicht berührt.
Bewachungsverträge

Nach der Verordnung über das Bewachungsgewerbe ist es gestattet, die Haftung auf Versicherungsleistungen zu beschränken. Abweichend vom §11 Nr. 7 kann daher die Haftung auch bei grobem Verschulden von Erfüllungsgehilfen und die Versicherungssumme beschränkt werden. Dies gilt nur für gewerbliche Unternehmer. Der nichtgewerbliche Unternehmer kann im Falle einfacher Fahrlässigkeit die Haftung auf Ansprüche aus von ihm abgeschlossenem Versicherungsvertragen beschränken, sofern diese Verträge angemessenen Versicherungsschutz gewährleisten.
Haftung und Haftbegrenzung

Bei Schadensersatzansprüchen jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der Auftragnehmer nur, sofern etwaige Schaden von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern od. seinen leitenden Angestellten vorsätzlich verursacht wurden.

Schadensersatzansprüche direkt gegen die Mitarbeiter sind ausgeschlossen, sofern diese den Schaden nicht vorsätzlich, nicht oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

Unabhängig von Ziffer 12a) und 12b) haftet der Auftragnehmer für die Schaden, die durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter, seine leitenden Angellten, seine Mitarbeiter od. gemäss Ziff. 7 beauftragten Unternehmer verursacht worden sind, soweit im Rahmen seines Haftpflichtversicherungswertvertrages vom Bewachungsunternehmen Versicherungsschutz gegeben ist. Dem Versicherungsvertrag liegen die allg. Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) und die Bedingungen für die Haftpflichtversicherung von Bewachungsunternehmen zugrunde.

Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen positiver Vertragsverletzung, Nichterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsverhandlungen, sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Fehler zugesicherter Eigenschaften, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verletzung wesentliche Vertragspflichten und Leistungsverzug.

Ausgeschlossen sind alle Ansprüche auf Ersatz entgangener Gewinne, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren Schaden und/oder Folgeschäden. Dies gilt nicht bei Fehlern zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fallen ist unsere Haftung auf den Einsatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Die Haftung des Unternehmens gem. Ziff 19c) ist begrenzt auf:€2.000.000,00für Personenschäden€2.000.000.00höchstens für die einzelne Person€1.000.000,00für Sachschäden€100.000,00für Vermögensschaden Haftung im nichtkaufmännischen Verkehr

Im nicht kaufmännischen Bereich haftet der Auftragnehmer gemäss Ziffer 12 auch für Schäden, die fahrlässig von sonstigen Erfüllungshilfen verursacht werden.
Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftungsansprüche unverzüglich geltend zu machen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet. dem Auftragnehmer unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten. Für Entschließungen des Auftraggebers, die aufgrund von Empfehlungen des Auftragnehmers gefasst werden, wird nicht gehaftet.
Haftungsnachweise

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der übernommenen Haftung, deren Grenzen sich aus Ziff. 12 ergeben abzuschließen. Der Auftraggeber kann den Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung verlangen.
Zahlung des Entgeltes

Das Entgelt für den Vertrag ist, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb 14 Tagen nach Rechnungseingang zu zahlen. Die Zahlungen sind zu leisten rein bar, ohne jeden Abzug, frei Zahlstelle des Auftragnehmers in Euro.

b) Aufrechnung und Zurückbehalten des Geldes sind nicht zulässig, es sei denn, im Falle einer unbestrittenen od. rechtskräftig festgestellten Forderung. Bei Zahlungsverzug ruht die Leitungsverpflichtung des Auftragnehmers selbst seiner Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag Überhaupt entbunden ist. Voraussetzung hierfür ist, dass der Auftraggeber abgemahnt und hm eine angemessene Nachfrist eingeräumt wurde.
Preisänderung

Im Falle der Veränderung von Lohnkosten oder Lohnnebenkosten, insbesondere durch Abschluss neuer Lohn-, Mantel-, oder Tarifvertrage, ist das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten die Selbstkosten für die Ausführung des Auftrages geändert haben, zzgl. Der gesetzlichen Umsatzsteuer. In Alarmverfolgung durchzuführen hat, gilt dies sinngemäß für die vom Auftragnehmer zur Aufschaltung an die Deutsche Telekom AG entrichten Entgeltes für die Leistungsbereitschaft.
Vertragsbeginn, Vertragsänderung

Der Vertrag ist für den Auftragnehmer von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht.

Der Auftraggeber versichert mit der Unterzeichnung des Vertrages, dass er keine staatsgefährdenden, verfassungswidrigen oder in irgendeiner Weise rechtswidrigen Ziele mit dem Auftrag verfolgt.

Für die Durchführung des Auftrages (auch im Ausland) und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur das deutsche Recht.

Nebenanreden, Änderungen, Ergänzungen od. Einschränkungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Vertragswirksamkeit (Teilunwirksamklausel)

Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein sollten, so sollen sie so umgedeutet werden, so dass der ungültigen Bestimmungen verbundene Zweck erreicht wind. Die Gültigkeit aller Übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Betriebsleitung des Auftragnehmers. Die Vereinbarung gilt ausdrücklich, auch für den Fall, dass die im Klagewerk in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Sitz, Wohnort od. gewöhnlicher Aufenthaltsort verlegt.

Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens können geltend gemacht werden.
Quellregelungen

Die Quellen werden für die einzelnen Verträge nicht preisgegeben. Wir berufen uns auf das Datenschutzgesetz.
Sonstige Vereinbarungen

Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir uns aus der Geschäftsbeziehung erhaltene Daten Sinnes Datenschutzgesetzes für unseren eigenen geschäftlichen Zwecken nutzen.